Zeugnisse in Bewerbungen
In eine Bewerbungsmappe gehören auch die Zeugnisse. Sie werden in der Regel nach dem Lebenslauf in die Bewerbungsmappe eingelegt. Wichtig ist, dass die Zeugnisse zuerst zu sehen sind, die für die Arbeitsstelle wichtig sind. Es muss also nicht chronologisch abgelegt werden. Grundsätzlich gilt, dass man nie Originale versendet, sondern nur Kopien. Folgende Arten von Zeugnissen gibt es:
- Schulzeugnis bzw. Abiturzeugnis
- Berufsschulzeugnis, Prüfungszeugnis der Abschlussprüfung
- Universitätszeugnis
- Arbeitszeugnis
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Einfaches Arbeitszeugnis
- Sonstige Leistungsnachweise wie Fortbildungen, Praktika, Referenzen, Arbeitsproben etc.
Die Menschen befinden sich in den unterschiedlichsten Stadien ihres Erwerbslebens und haben eine unterschiedliche Anzahl von Zeugnissen. Hat man zu viele Zeugnisse, sollte man nur die auswählen, die für die Stelle interessant sind. Man sollte die Zeugnisse wie folgt beilegen:
- Bewerbung um einen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz: In diesem Stadium ist man in der Regel ein Schüler. Hier sollte man die letzten 2 Zeugnisse aus der Schule beilegen. Hat man bereits Arbeitserfahrung, sollte man auch die Arbeitszeugnisse beilegen.
- Bewerbung um einen Arbeitsplatz als Berufsanfänger: In diesem Stadium hat man in der Regel eine Ausbildung oder ein Studium hinter sich, man hat jedoch noch keine Arbeitserfahrung. In diesem Fall sollte man sowohl die Zeugnisse der Berufsqualifizierung (Ausbildungszeugnis, Berufsschulzeugnis, Prüfungszeugnis der Abschlussprüfung, Universitätszeugnis etc.) als auch sonstige Leistungsnachweise wie Fortbildungen, Praktika, Referenzen, Arbeitsproben etc. beilegen. Hat man keine Berufsqualifizierung und möchte man sich als Berufsanfänger auf eine Arbeitsstelle bewerben, so sollte man die letzten 2 Schulzeugnisse und die sonstigen Leistungsnachweise beilegen.
- Bewerbung um einen Arbeitsplatz als Berufserfahrener: In diesem Stadium hat man in der Regel eine oder mehrere Arbeitszeugnisse. In diesem Fall sollte man diese zusammen mit den Zeugnissen der Berufsqualifizierung beilegen. Sonstige Leistungsnachweise sollten nur beigelegt werden, wenn sie zu der Arbeitsstelle passen, auf die man sich bewirbt.
Es ist grundsätzlich wichtig, nach jedem Austritt aus einer Firma, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. Die Unternehmen müssen eins ausstellen. Sie tun das jedoch meistens nur auf Anfrage. Auch darf zwischen Austritt und Anfrage keine allzu große Zeit verstreichen. Denn, ein Zeugnis muss wahrhaftig und wohlwollend formuliert sein und die Leistung des Mitarbeiters im Unternehmen bewerten. Wenn man jedoch z.B. nach 2 Jahren nach einem Arbeitszeugnis fragt, können die ehemaligen Vorgesetzten sich meistens gar nicht mehr daran erinnern, welche Leistungen man erbracht hat. In den meisten Fällen müssen sie nach einer bestimmten Zeit auch kein Arbeitszeugnis mehr ausstellen. Die Frist zum Anfordern eines Arbeitszeugnisses beträgt zwar gesetzlich 3 Jahre, allerdings sind viele tarif- bzw. arbeitsvertragliche Regelungen getroffen worden, die die Zeit auf zum Teil 2 bis 6 Monate verkürzen. Daher sollte man ein Arbeitszeugnis immer direkt beim Ausscheiden aus dem Unternehmen anfordern.
Wenn man es versäumt hat, ein Arbeitszeugnis anzufordern
Manchmal stehen die Menschen vor dem Problem, dass sie in der Vergangenheit kein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert haben und bereits eine ganze Weile verstrichen ist. In dem Fall sollte man bei den jeweiligen Unternehmen trotzdem nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis anfragen. Lehnen sie die Anfrage ab, sollte man nach einer Arbeitsbescheinigung bzw. nach einem einfachen Arbeitszeugnis fragen. Bei einem einfachen Arbeitszeugnis wird zwar ohne die Leistung zu bewerten lediglich bestätigt, dass man in dem jeweiligen Zeitraum in dem Unternehmen beschäftigt war, das ist aber immer noch besser als gar keine Nachweise zu haben.
Referenzschreiben für Selbständige
Selbständige erhalten von den Auftraggebern keine Arbeitszeugnisse und haben auch keinen Anspruch darauf. Manchmal kann es passieren, dass ein Selbständiger etwas wie ein Arbeitszeugnis benötigt, entweder wenn man wieder in eine feste Beschäftigung wechseln möchte oder wenn man sich um einen Auftrag bewirbt. In dem Fall kann man bei den bisherigen Auftraggebern nach einem Referenzschreiben fragen. Sie sind zwar nicht verpflichtet dazu, hat man jedoch mit den Unternehmen lange und gut zusammen gearbeitet, stellen sie diese in der Regel problemlos aus.
Ein Referenzschreiben ist wie eine Empfehlung. Hat man in besonderen Projekten mitgewirkt, sollte man grundsätzlich nach einem Referenzschreiben nachfragen. Das gilt übrigens nicht nur für Selbständige, sondern auch für fest angestellte Mitarbeiter, ehrenamtlich Tätige, Studierende etc. Auch sie können sich eins ausstellen lassen. Hat man z.B. sein Studium grade beendet, kann man von einem Professor, bei dem man seine Diplomarbeit geschrieben hat oder mit dem man in Workshops zusammen gearbeitet hat, ein Referenzschreiben ausstellen lassen. Referenzschreiben gewinnen immer mehr an Bedeutung, besonders im englischsprachigen Ausland. Auch im Inland fragen die Unternehmen immer mehr danach.
Formulierungen in Arbeitszeugnissen
Die Unternehmen sind für einen gewissen Zeitraum dazu verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen. Diese müssen "wohlwollend" und "wahrhaftig" sein. Das bedeutet, auch schlechte Noten müssen wohlwollend formuliert sein und trotzdem der Wahrheit entsprechen. Daher haben die Unternehmen eine Art Geheimsprache entwickelt. Eine wohlwollende Formulierung kann durchaus die Note 6 bedeuten. Wenn man das nicht weiß, denkt man vielleicht, dass man eine gute Note hat und bewirbt sich vielleicht sogar damit. Man sollte daher das Arbeitszeugnis immer prüfen bzw. prüfen lassen. Worauf man besonders achten sollte, ist unter Arbeitszeugnis Formulierungen zu lesen.
Was man bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun sollte
Hat man sein Arbeitszeugnis überprüft und ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass man ein schlechtes bzw. nicht den Leistungen entsprechendes Zeugnis bekommen hat, sollte man so schnell es geht nach einer Korrektur verlangen. In der Regel ändern die Unternehmen das Zeugnis ohne Probleme entsprechend ab. Es ist wichtig, so zeitnah wie möglich beim Ausscheiden nach einem Arbeitszeugnis zu verlangen. So hat man noch genügend Zeit, um nach einer Korrektur zu verlangen.
Es ist auch wichtig, selbst die Geheimsprache bzw. die Zeugnissprache zu verstehen. Denn, oft kommt bei einer Forderung nach einer Korrektur die Frage "Wie hätten Sie es denn gern?". Wenn man hier nicht weiß, wie der Satz formuliert sein sollte, hat man schlechte Karten.
Weigert sich das Unternehmen, das Zeugnis zu korrigieren, kann man beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. In der Regel gewinnt man einen Prozess und dem Unternehmen wird aufgebrummt, das Zeugnis zu korrigieren. Allerdings gilt der Grundsatz, dass das Zeugnis mit der Note 2 bewertet werden muss. Möchte das Unternehmen ein schlechteres Zeugnis ausstellen, müssen sie es entsprechend nachweisen, was in der Regel schwierig ist. Möchte man ein besseres Zeugnis als die Note 2, muss man das genauso nachweisen.